Seine Liebe hält mich fest...!
Die Website „Mada 18“, die sich mit Nachrichten zu christlichen Konvertiten befasst, berichtete am 1. Februar 2022, dass gegen die Christen „Ahmad (Johannes) Sarparast“, „Morteza Hajeb Mashhoodkari“ und „Ayoub (Farzin) Pourrazadeh“ ein Haftbefehl erlassen wurde. Ihnen wurde vorgeworfen, „Aktivitäten, Werbung und Ausbildung in einer Weise durchgeführt zu haben, die gegen die heilige Scharia verstößt“ und dabei „mit ausländischen Stellen in Verbindung gestanden zu haben“.
Gemäß Artikel 134 des neuen Islamischen Strafgesetzbuchs wird bei Mehrfachvergehen die höchste Strafe verhängt. Dies bedeutet, dass diesen christlichen Konvertiten schwere Strafen drohen.
Eine besondere Besorgnis betrifft die Anwendung des neuen Artikels 500 des Islamischen Strafgesetzbuchs, der im Jahr 2021 geändert wurde und nun noch schärfere Strafen gegen religiöse Minderheiten vorsieht.
Ahmad Sarparast (25) und Ayoub Razzazadeh (28) wurden am 5. September 2021 von den Revolutionsgarden in einer Hauskirche in Rascht festgenommen. Zeitgleich wurde auch der 38-jährige Morteza Hajeb Mashhoodkari in seinem Haus verhaftet. Sicherheitskräfte beschlagnahmten christliche Literatur und Mobiltelefone der Verhafteten. Alle drei wurden gegen eine Kaution von 400 Millionen Toman vorläufig freigelassen.
Besonders besorgniserregend ist die Möglichkeit der Beschlagnahmung ihres Eigentums gemäß Artikel 500, der besagt: „Die finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung von Organisationen dieser Art mit Wissen über ihre wahre Natur wird mit einer Haftstrafe zwischen zwei und fünf Jahren geahndet, und das Eigentum dieser Gruppen wird zugunsten des Staates beschlagnahmt.“
Laut Saeed Dehghan, einem Mitglied der Internationalen Juristenvereinigung und erfahrener Verteidiger religiöser Minderheiten, muss man zur Einordnung von Artikel 500 die Artikel 498 und 499 des Islamischen Strafgesetzbuchs verstehen:
Artikel 498: Jeder, der eine Organisation mit mehr als zwei Personen innerhalb oder außerhalb des Landes gründet oder leitet und deren Ziel die Gefährdung der Staatssicherheit ist, wird mit zwei bis zehn Jahren Haft bestraft. Sollte eine terroristische Absicht nachgewiesen werden, droht sogar die Todesstrafe.
Artikel 499: Jeder, der Mitglied einer solchen Organisation ist, kann mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft werden, es sei denn, er kann nachweisen, dass er über deren Ziele nicht informiert war.
Diese Artikel wurden bereits zuvor zur Verfolgung religiöser Minderheiten, insbesondere der Bahai-Gemeinschaft, genutzt. Beispielsweise wurden sieben Mitglieder der Bahai-Führung „Yaran Iran“ aufgrund dieser Bestimmungen zu 20 Jahren Haft verurteilt, bis ihre Strafen durch die Verabschiedung von Artikel 134 auf zehn Jahre reduziert wurden.
Die neue Fassung von Artikel 500 führt nun zu einer weiteren Verschärfung. Neben Gefängnisstrafen droht nun explizit die Enteignung von Eigentum, das den religiösen Gruppen zugerechnet wird. Dies bedeutet, dass selbst Hauskirchen oder private Versammlungsorte unter diese Regelung fallen könnten.
Die drei christlichen Konvertiten, die in Rascht verhaftet wurden, nahmen an privaten Hauskirchen-Treffen der „Kirche des Iran“ teil. Diese Gemeinde wurde in den vergangenen Jahren mehrfach Opfer staatlicher Repressionen.
Ein Beispiel ist „Yousef Nadarkhani“, ein bekannter Führer der Kirche des Iran, der derzeit eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt. Die Justizbehörden argumentierten in der Anklageschrift, dass die betroffenen Personen eine nicht anerkannte Kirche gründeten, die nicht einmal von offiziellen christlichen Organisationen unterstützt wurde. Dabei wurde ignoriert, dass persischsprachige Kirchen in Iran faktisch verboten sind und sich Gläubige daher privat treffen müssen.
Die geänderten Bestimmungen in Artikel 500 des Islamischen Strafgesetzbuchs verschärfen die Unterdrückung religiöser Minderheiten im Iran erheblich. Christliche Konvertiten sowie andere nicht-islamische Glaubensgemeinschaften sind nun nicht nur durch lange Haftstrafen, sondern auch durch den Verlust ihres Eigentums bedroht.
Saeed Dehghan hebt hervor, dass Artikel 500 unter anderem die „psychologische oder physische Kontrolle“ über eine Person als Tatbestand aufführt. Dies sei nicht nur rechtlich vage, sondern könne willkürlich gegen jede religiöse Aktivität ausgelegt werden. Besonders problematisch ist auch, dass das Gesetz die Beweislast umkehrt: Beschuldigte müssen beweisen, dass sie nicht gegen die Staatsordnung gehandelt haben.
Der Iran setzt mit solchen Gesetzen seine systematische Diskriminierung religiöser Minderheiten fort. Internationale Menschenrechtsorganisationen und westliche Regierungen haben wiederholt auf die Dringlichkeit hingewiesen, diese repressiven Gesetze abzuschaffen und die Religionsfreiheit zu respektieren. Die Umsetzung von Artikel 500 Mokrarr führt zu weiteren Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Christen, Bahai und andere nicht-anerkannte Glaubensgemeinschaften.