Seine Liebe hält mich fest...!
Ein 64-jähriger Bürger namens Karim Khajasteh, Vater von zwei Kindern, wurde vom Revolutionsgericht wegen des Vorwurfs der „Baghi“ (Aufruhr/Rebellion) zum Tod durch den Strang verurteilt. Nach Angaben seines Anwalts beruht dieses Urteil ausschließlich auf dem Anbringen von Protestbannern.
Der Rechtsanwalt Milad Panahipour erklärte im Gespräch mit dem Nachrichtenkanal Emtedad, dass Karim Khajasteh im Juli 2024 zunächst wegen des Vorwurfs der „Propaganda gegen das System“ festgenommen worden sei, nachdem er Protestbanner angebracht hatte. Für ihn wurde zunächst eine Kaution von 100 Millionen Toman festgesetzt. Obwohl die Familie finanziell in der Lage war, diese Kaution zu stellen, blieb Khajasteh in Haft. Einen Monat später wurde dem Verfahren der Vorwurf der „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ hinzugefügt und die Kaution auf 500 Millionen Toman erhöht. Im Dezember 2024 kam Khajasteh schließlich gegen Kaution vorübergehend frei.
Im März 2025 wurde er erneut festgenommen – diesmal mit dem Vorwurf der „Baghi“, einem Straftatbestand, der nach Artikel 287 des iranischen Strafgesetzbuchs bewaffneten Aufstand gegen die Grundlagen des Staates bezeichnet. Sein Anwalt betont, dass Khajasteh zwischen der vorläufigen Freilassung und der erneuten Festnahme keinerlei neue Aktivitäten entfaltet habe und dem Verfahren keine neuen Ermittlungen oder Beweise hinzugefügt worden seien.
Panahipour erklärte weiter, weder die Staatsanwaltschaft noch die Ermittlungsbehörden hätten jemals behauptet, Khajasteh habe bewaffnete Handlungen begangen. Sämtliche ihm zugeschriebenen Handlungen beschränkten sich laut Aktenlage auf das Anbringen von Bannern. Dennoch sei der Fall ohne erneute Vernehmung und allein auf Grundlage der früheren Befragungen mit dem Vorwurf der „Baghi“ an das Gericht weitergeleitet worden.
Nach Angaben des Anwalts verhängte das Revolutionsgericht in einer nur wenige Minuten dauernden Sitzung, ohne sich ernsthaft mit den vorgetragenen Verteidigungsargumenten auseinanderzusetzen, das Todesurteil gegen Karim Khajasteh. Er fügte hinzu, sein Mandant habe sich während der Haft durchgehend friedlich verhalten und sei unter Mitgefangenen unterschiedlicher politischer und weltanschaulicher Ausrichtungen als ruhige und respektierte Person bekannt gewesen.
Der Anwalt bezeichnete die Verhängung der Todesstrafe gegen einen Mann ohne jede Vorgeschichte gewaltsamer Handlungen als klaren Verstoß gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien – und sogar gegen die übliche Praxis in politischen und sicherheitsbezogenen Verfahren. Er warnte eindringlich, dass das Leben seines Mandanten in akuter Gefahr sei.