Es reicht, gut zu sein...
„Mustafa Nili“, Mehdis Anwalt, hat über die Überweisung seiner Akte an die Zweigstelle 26 des Revolutionsgerichts berichtet. Mehdi wird der „propagandistischen Aktivitäten gegen das System“, „Anstachelung zur Korruption“, „Erstellung und Veröffentlichung von unmoralischem Inhalt“ und „öffentlichen Unzucht“ sowie „Anstiftung und Anreizung von Personen zu gegen die Sittlichkeit verstoßenden Straftaten über Computernetzwerke“ beschuldigt.
Herr Nili erklärte, dass die rechtlichen Dokumente der genannten Anschuldigungen „Artikel 500, 639, 742 und Abschnitt B des Artikel 743 des Gesetzes der Islamischen Strafen und Straftaten im Bereich der Computerkriminalität“ entsprechen.
Mehdi wurde nach der Veröffentlichung des Liedes „Rosarito…“ festgenommen.